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BGH, 06.12.1978 - 2 StR 534/78 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die Begründung der Ablehnung eines milderen Strafrahmens als dem Regelstrafrahmen aus § 177 Strafgesetzbuch (StGB) - Möglichkeit der Tateinheit zwischen sexueller Nötigung und Vergewaltigung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 177 Abs. 1, Abs. 2
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 24.04.1951 - 1 StR 101/51
Auszug aus BGH, 06.12.1978 - 2 StR 534/78
Daß die Strafkammer den Angeklagten auf Grund der Berührungen M. an der Brust und am Geschlechtsteil nicht wegen in Tateinheit mit Vergewaltigung begangener sexueller Nötigung nach § 178 StGB verurteilt hat (zur Möglichkeit der Tateinheit vgl. BGHSt 1, 152, 154), beschwert ihn nicht.
- BGH, 10.10.1983 - 4 StR 405/83
Zufahren auf Tankwart - § 263 StGB; § 255 StGB, Sicherungserpressung, …
Für die erneute Verhandlung und Entscheidung weist der Senat darauf hin, daß die nachträgliche Gesamtstrafenbildung nach § 55 StGB nicht - wie geschehen - unter Einbeziehung des Urteils vom 6. Mai 1982, sondern durch Einbeziehung der Freiheitsstrafe aus dem Urteil vom 6. Mai 1982 zu erfolgen hat (vgl. BGH, Urteil vom 6. Dezember 1978 - 2 StR 534/78 bei Holtz MDR 1979, 280 [OLG Stuttgart 07.02.1979 - 3 Ss 3 24/79];… Dreher/Tröndle 41. Auflage § 55 StGB Rdn. 10). - BGH, 30.11.1983 - 2 StR 668/83
Verfahrenshindernis durch Verbrauch der Strafklage - Strafverfolgungshindernis …
Für die erneute Verhandlung und Entscheidung weist der Senat noch darauf hin, daß die nachträgliche Gesamtstrafenbildung nach § 55 StGB nicht - wie geschehen - unter "Einbeziehung des Urteils" vom 4. November 1981, sondern durch Einbeziehung der Einzelstrafen aus diesem Urteil nach Auflösung der Gesamtstrafe zu erfolgen hat (vgl. BGH, Urteil vom 6. Dezember 1978 - 2 StR 534/78 - bei Holtz MDR 1979, 280 [OLG Stuttgart 07.02.1979 - 3 Ss 3 24/79];… Dreher/Tröndle 41. Aufl. § 55 StGB Rdn. 10). - BGH, 22.05.1986 - 4 StR 153/86
Verhängung einer Strafe unter Berücksichtigung der Rückfallvoraussetzungen des …
Das Landgericht hat den Angeklagten wegen Betruges in drei Fällen unter Einbeziehung des "Urteils" (richtig: der Strafe aus dem Urteil - vgl. BGH, Urteil vom 6. Dezember 1978 - 2 StR 534/78, bei Holtz MDR 1979, 280 [OLG Stuttgart 07.02.1979 - 3 Ss 3 24/79] - in Höhe von einem Jahr und neun Monaten) des Landgerichts Koblenz vom 25. Oktober 1984 zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt.